Hoch oben über den Wolken da passiert es immer wieder: Anzügliche Witze, lockere Bemerkungen über Figur, unsittliche Äußerungen, unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht oder Finger, die der Kontrolle des Besitzers entgleiten und nach Po und Busen grapschen – sexuelle Belästigung an Bord ist zum Arbeitsalltag des fliegenden Personals geworden.
Wenn Piloten, Crew-Mitglieder und Passagiere sich in Ton und Tun vergreifen: Die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz Kabine sind alarmierend! Von mehr als 1000 Befragten gaben fast 50 Prozent an, sie seien schon einmal während ihrer Arbeit an Bord sexuell belästigt worden. Die Belästigungen fanden zu 45 Prozent durch Vorgesetzte an Bord statt, in jeweils etwa 25 Prozent der Fälle ging die Belästigung von Passagieren beziehungsweise von direkten Kolleginnen/Kollegen aus.
Die Fachgewerkschaft des Kabinenpersonals Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) – sie vertritt deutschlandweit die berufs- und tarifpolitischen Interessen von mehr als 30.000 Flugbegleitern – hatte die Befragung im Zeitraum vom 19. Dezember 2018 bis Ende März 2019 auf ihrer Webseite zur anonymen Teilnahme angeboten. Der Rücklauf lag bei 1145 Datensätzen. Davon konnten 1135 verwendet werden. Insgesamt wurden den Teilnehmenden 20 Fragen gestellt.
Die Ergebnisse sind für UFO klare Alarmsignale, die nicht ignoriert werden dürfen. „Wenn fast die Hälfte der Betroffenen angibt, dass Vorgesetzte für die sexuelle Belästigung verantwortlich sind, sollte neben Opferschutz auch über Täterprävention geredet werden“, so Sylvia Gaßner, Referentin für Berufspolitik bei UFO.
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation ist die Gewerkschaft des Kabinenpersonals in Deutschland. Sie vertritt bundesweit die berufs- und tarifpolitischen Interessen von mehr als 30.000 Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern.
Angst vor Konsequenzen führt zu Nichtmeldung
Bezeichnend ist auch eine weitere Erkenntnis der Umfrage: Die Angst vor beruflichen Konsequenzen beziehungsweise persönlichen Nachteilen führte in fast 50 Prozent der Fälle zur Nicht-Meldung des Vorfalls.
„Als Fachgewerkschaft des Kabinenpersonals in Deutschland werden wir die Umfrageergebnisse zum Anlass nehmen, um in der nächsten Zeit umfangreich über Hilfsangebote zu informieren. Außerdem stehen wir betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Akutfall beratend zur Seite“, erklärt Christoph Drescher, UFO-Vorstand für Beruf und Politik.
UFO fordert in allen Luftfahrtbetrieben umgehend die Aufnahme beziehungsweise Überprüfung bestehender Awareness-Strukturen sowie Schulungen für Führungspersonen in der Aus- und Weiterbildung durch geeignetes Fachpersonal.
Außerdem stellt UFO drei grundlegende Forderungen an die Arbeitgeber im Bereich Luftverkehr in Deutschland:
Eine Umfrage der Gewerkschaft Association of Flight Attendants (AFACWA) unter 3500 Flugbegleiterinnen von 29 Fluggesellschaften ergab, dass 68 Prozent im Laufe ihrer Flugkarriere sexuell belästigt wurde; und 35 Prozent wurden von Passagieren mehrfach verbal belästigt. Nur in jedem zweiten Fall wurden die Behörden eingeschaltet.
Sexuelle Belästigung im Arbeitsleben
Sexuelle Belästigung ist ein Anschlag auf die Menschenwürde. Sie ist häufig ein Ausdruck der Machtverhältnisse und betrifft vorwiegend Frauen. Gesetzliche Sanktionen sind wichtig, aber sie greifen meistens erst, wenn es eigentlich bereits zu spät ist. Nämlich dann, wenn die Betroffenen ihren Arbeitsplatz bereits verloren oder freiwillig aufgegeben haben. Verhindert und gelöst werden können einschlägige Probleme am ehesten dort, wo sie entstehen – am Arbeitsplatz.
Das Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsleben definiert sexuelle Belästigung als „ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist.
Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn dieses Verhalten vom Arbeitgeber, einem Kollegen oder einem Dritten (z. B. einem Kunden) an den Tag gelegt wird, oder wenn der Arbeitgeber es schuldhaft unterlässt, eine angemessene Abhilfe zu schaffen, wenn die Arbeitnehmerin durch Dritte sexuell belästigt wird.
Damit sagt der Gesetzgeber eindeutig Sexuelle Belästigung ist u.a., was als solche empfunden wird und für die betroffene Person unerwünscht ist. Das kann ein „freundschaftlicher“ Klaps auf den Po sein, eine zweideutige Anspielung oder eine echte handgreifliche Attacke.
Sie möchten mehr über Luftfahrt erfahren? Sie interessieren sich für Geschäftsreisen? Hier klicken und Sie bleiben mit unserem Newsletter stets up to date!