
Das war mehr als knapp! Kurz vor Beginn der Sommerreisezeit haben sich EU-Staaten und das Europäische Parlament nach jahrelangen Verhandlungen über die EU-Fluggastrechte geeinigt.
Anders als befürchtet fielen die Änderungen marginal aus. Die bisherigen Entschädigungen bei verspäteten Flügen ab drei Stunden werden beibehalten.
Was garantieren die EU-Fluggastrechte Reisenden?
Die wichtigsten Eckpunkte der erzielten Einigung hier in einem Überblick:
- Entschädigungen: Alles bleibt beim Alten. Bei Verspätungen ab drei Stunden steht Passagieren weiterhin eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu (je nach Flugdistanz), sofern die Airline das Verschulden trägt.
- Kein Recht auf kostenloses Handgepäck: Die Parlamentarier konnten sich nicht mit der Forderung durchsetzen, einen kleinen Koffer immer gratis mit in die Kabine nehmen zu dürfen.
- Mehr Transparenz: Fluggesellschaften müssen Preise künftig transparenter und standardmäßig inklusive Handgepäck darstellen.
- Zusatzgebühren verboten: Airlines dürfen Eltern künftig keine Gebühren mehr dafür berechnen, dass sie neben ihren Kindern sitzen. Zudem können Namensfehler auf Tickets kostenlos korrigiert werden.
- Informationspflicht: Fluglinien müssen Passagiere künftig aktiv innerhalb von 96 Stunden über ihre Rechte bei Verspätungen informieren.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen den Text noch formell bestätigen. Reisende, die sich über die aktuell gültigen Vorschriften der EU-Fluggastrechte (EG 261/2004) informieren möchten, finden offizielle Details und Formulare direkt beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ).
Ab wann gelten die EU-Fluggastrechte?
Die „Fluggastrechteverordnung“ gelten immer dann, wenn der Flug entweder von einem Flughafen in der EU startet oder man mit einer EU-Fluggesellschaft an einem Flughafen in der EU landen. Die Rechte umfassen Betreuungsleistungen vor Ort sowie Ausgleichszahlungen bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen oder Überbuchung.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen den Text noch formell bestätigen. Vertreter des Parlaments zeigten sich nach der Vereinbarung zufrieden.
Eine „deutliche Verbesserung des Status quo“ und „vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen“, sieht der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke.
Neue Regeln könnten schon 2027 kommen
Vor mehr als zwölf Jahren hatte die Kommission ihre Vorschläge zu einer Reform der EU-Fluggastrechte vorgelegt. Seitdem wurde verhandelt, zuletzt monatelang im Vermittlungsausschuss, der nur sehr selten angerufen wird. Die Sitzungen dort dauerten bis zu 17 Stunden.
Zum Glück müssen Reisende nicht mehr um Einschnitte bei ihren Fluggastrechten bangen. Die Fluglobby hatte in den vergangenen Monaten massiv bei den nationalen Regierungen versucht, die Kompensationen bei Verspätungen herunterzuschrauben.
Fliegen wird endlich auch familienfreundlicher. Zudem dürfen Gutscheine von Airlines künftig nicht mehr ablaufen und es wird endlich eine einheitliche Liste geben, die festlegt, unter welchen Umständen keine Erstattungen erfolgen.
„Das ist eine klare Absage an die dreisten Forderungen der Fluglobby und ein erfolgreicher Touchdown für Fluggastrechte in ganz Europa“, sagte der SPÖ-EU-Abgeordnete Andreas Schieder zur Einigung über die Fluggastrichtlinie.
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