Die Europäische Kommission hat eine neue Initiative zur Verbesserung des Betriebs und der Hinterlandanbindungen für 319 bedeutende Seehäfen an den Küsten Europas vorgeschlagen. Die künftigen Leitlinien und rechtlichen Änderungen sollen Hafenbetreibern helfen, ihre Dienste und Infrastruktur zu verbessern und mehr finanzielle Autonomie verschaffen. Rund 74 Prozent der europäischen Ein- und Ausfuhren gehen über den Seeweg. Ein Fünftel dieser Güter wird ausschließlich durch drei Häfen abgefertigt: Rotterdam, Hamburg und Antwerpen.
Diese unterschiedliche Leistung der Häfen führt zu Überlastungen und zusätzlichen Kosten für Schiffsführer, Verkehrsunternehmen und Verbraucher. Die neuen Vorschläge können der europäischen Wirtschaft Einsparungen bis zu 10 Milliarden Euro bis 2030 ermöglichen und dazu beitragen, dass im Kurzstreckenseeverkehr neue Verbindungen entstehen.
„Unsere Seehäfen sind lebenswichtige Portale, die unsere Verkehrskorridore mit dem Rest der Welt verbinden. Wie verfügen bereits über einige der besten Hafenanlagen weltweit. Wir müssen dafür sorgen, dass sie auf diesem Standard bleiben“, fordert Siim Kallas, der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission.
Kallas: „Aber wir stehen vor großen Herausforderungen im Hinblick auf Überlastungen, Verkehrszuwachs und Investitionen. Deshalb müssen weitere Häfen auf diese hohen Standards gebracht werden. Die heutigen Vorschläge werden die europäischen Hafendienste auf den Stand des 21. Jahrhundert bringen, zur Mobilisierung von Investitionen beitragen und die Schaffung von Arbeitsplätzen dort erleichtern, wo sie am dringendsten gebraucht werden.”
Effizientere Häfen
Die Kommission schlägt daher transparentere und offenere Verfahren für die Benennung von Hafendiensteanbietern vor. Durch geeignete Vorschriften soll ein etwaiger Preismissbrauch durch Anbieter mit ausschließlichen Rechten verhindert werden.
Um eine größere Kundenorientiertheit zu gewährleisten, wird ein Beratender Ausschuss der Hafennutzer eingerichtet. Einzelheiten sollen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten geregelt werden, damit lokale Hafengemeinschaften von einer besseren Koordinierung und einem unternehmensfreundlicheren Umfeld profitieren können.
Zur weiteren Effizienzsteigerung wird die Kommission noch vor dem Sommer Vorschläge zur Verringerung von Verwaltungsaufwand und -formalitäten in den Häfen unterbreiten (die sogenannten „Blauer Gürtel“-Vorschläge).
Bessere Anbindung an das Hinterland Ein neuer Schwerpunkt der EU-Finanzierung im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ wird auf Hafenprojekten liegen, die in den sogenannten TEN-V-Korridorplänen vorrangig für eine Finanzierung in Betracht kommen, und auf der Anbindung von Häfen an Schienenwege, Binnenwasserstraßen und Straßen. Die Häfen sollen in diesem Zusammenhang eine aktivere Rolle spielen, beispielsweise durch Bereitstellung von Verkehrsflussinformationen. Durch den Vorschlag wird die Freiheit der Häfen, Infrastrukturentgelte zu erheben, ausgeweitet und die Transparenz in Bezug auf die Festsetzung der Entgelte sowie die Verwendung öffentlicher Mittel erhöht. Die Hafenbehörden selbst sind am besten in der Lage, den Bedarf der Nutzer zu ermitteln und die Entgelte festzusetzen. Gleichzeitig können dank größerer Transparenz öffentliche Mittel ohne ungebührliche Verzerrung des Wettbewerbs eingesetzt und private Investoren mobilisiert werden. Außerdem können die Häfen die Entgelte für umweltverträglichere Schiffe senken. Im Juni wird die Kommission einen „Ausschuss für den sozialen Dialog für Häfen“ einsetzen, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber Themen in Zusammenhang mit der Arbeit im Hafen erörtern und Vereinbarungen treffen können. Die Kommission wird die Arbeit des Ausschusses technisch und administrativ unterstützen und 2016 die erzielten Fortschritte bewerten. Angesichts der besonderen Herausforderungen für die Häfen führt die Kommission erstmals sektorspezifische Rechtsvorschriften für diesen Bereich ein. Bislang fallen die Häfen unter die allgemeinen EU-Rechtsvorschriften für Niederlassungsfreiheit und Wettbewerb. In Europa gibt es insgesamt 1200 Seehäfen. Dieser Vorschlag gilt für die 319 wichtigsten europäischen Häfen, die zusammen ein echtes europäisches Hafennetz bilden können, das den europäischen Binnenmarkt unterstützt. Diesen 319 Häfen wurde bereits in den Kommissionsvorschlägen zum TEN-V (Transeuropäisches Verkehrsnetz) Vorrang eingeräumt, davon 83 Häfen im Kernnetz und 236 Häfen im umfassenden Netz. Die Initiative ist Teil der Leitaktion zum Seeverkehr, die in der im Oktober 2012 von der Kommission angenommenen Binnenmarktakte II angekündigt wurde. Sie ergänzt andere Kommissionsinitiativen, beispielsweise die künftige Richtlinie über die Konzessionsvergabe (die auch auf Konzessionsverträge für Ladungsumschlags- und Fahrgastdienste in Häfen Anwendung finden wird), zur Festlegung gemeinsamer Verfahren und zur Einführung von mehr Transparenz, um die diskriminierungsfreie Konzessionsvergabe zu gewährleisten. Diese Initiative umfasst eine Mitteilung, in der die europäische Hafenpolitik untersucht und acht Maßnahmen der Kommission angekündigt werden, und einen zielgerichteten Legislativvorschlag für das Europäische Parlament und den Rat, mit dem neue Bestimmungen im Hinblick auf das Erreichen der politischen Ziele eingeführt werden sollen. Der Vorschlag muss vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten gebilligt werden, bevor er nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden kann.Investitionen: Ein flexibler, gewerblicher Finanzrahmen
Sozialer Dialog
Die nächsten Schritte