
Die neuen gesetzliche Regeln für die Gästebeherbergung sind seit 21. Oktober in Kraft. Diese gelten für alle Hotels und Touristenunterkünfte in Russland. Ausnahmen gibt es nur für Jugendherbergsbetriebe sowie Kinder- und Jugendlager, öffentliche Herbergen und Campingbetriebe.
Alle Angaben zum Hotel müssen sichtbar am Eingang angebracht werden. Über die Preise für alle Dienstleistungen muss der Gast an der Rezeption informiert werden. Die reguläre An- und Abreisezeit soll bis zum Mittag möglich sein.
Bei Check in nach Mitternacht oder Check out vor der Abrechnungsstunde, fällt nur der halbe Übernachtungstarif an. Nach den neuen Regeln müssen die Übernachtungsbetriebe zudem einen Rund-um-die-Uhr-Service bieten, ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 Betten.
Hotels müssen darüber hinaus bestimmte Dienstleistungen ab sofort kostenlos zur Verfügung stellen, wie etwa den Notruf von Polizei und Rettungskräften oder die Bereitstellung eines Erste-Hilfe-Kits. Postzustellung an Gäste, ein Wasserkocher, Nähutensilien und sogar Geschirr und Besteck sollen künftig zur Standardausstattung der Hotel- und Gästezimmer gehören. (Quelle: RBTH)
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