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Urteil: Shadow Economy muss Daten bekanntgeben!

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Ein Gerichtsurteil in Freiburg hat jetzt den Daten-Missbrauch in der Sharing Economy gestoppt (Foto: Pixabay)
Ein Gerichtsurteil in Freiburg hat jetzt den Daten-Missbrauch in der Sharing Economy gestoppt (Foto: Pixabay)

Arbeitsloses Einkommen, noch dazu unversteuert? Klingt wie Internet-Abzocke, aber Sharing-Portale machen damit weltweit Geschäfte. Das Verwaltungsgericht in Freiburg schiebt dem jetzt einen Riegel vor: Es lässt das vorgeschobene Argument des „Datenschutzes“ nicht länger gelten. Die Stadt darf Online-Plattformen – wie etwa Airbnb – verpflichten, User-Daten weiterzugeben. Denn bei der Erhebung der Daten handelt es sich, so das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung, „aufgrund einer gesetzlich verordneten Auskunftspflicht um eine zulässige Datenverarbeitung und Datenweitergabe.“

Bemerkenswert ist für Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) die Argumentation des Gerichts, dass „derartige Vermietungen für steuerliche Unregelmäßigkeiten besonders anfällig sind.“

Für das Gericht kommt auch nicht in Frage, dass die Stadt die Daten einzeln abfragt. Begründung: Der Aufwand sei zu hoch, das wäre, „kein zumutbares und praktikables Mittel der Sachverhaltsermittlung.“ „Jeder anständige Unternehmer meldet Umsätze und Mitarbeiter und führt die fälligen Steuern und Abgaben ab. Niemand sonst versteckt sich hinter dem Datenschutz oder lässt das Finanzamt alle Daten einzeln abfragen“, sagt die ÖHV-Präsidentin.

Der Shadow-Economy auch in Österreich einen Riegel vorschieben

„Außerdem,“ so die ÖHV-Präsidentin, „müssen wir auch hinterfragen, wie sicher Wohnungen sind, die von lokalen Gastgebern online angeboten werden? Alleine in Wien sind derzeit 3.300 Wohnungen im Netz – und das Angebot steigt täglich. Werden etwa deren Gasthermen oder Heizungen regelmäßig gewartet und geprüft? Auch werden von Vermietern und Mietern meist keine Steuern und Abgaben bezahlt! Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass in solchen Wohnungen Personen absteigen, die polizeilich nicht registriert werden möchten?“

Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), will die Schattenwirtschaft in der Beherbergungsindustrie stoppen
Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), will die Schattenwirtschaft in der Beherbergungsindustrie stoppen
Reitterer sieht im Urteil einen lange erwarteten wichtigen Schritt zu mehr Fairness für Betriebe, die investieren und Arbeitsplätze schaffen: „Die Kleinen zahlen Steuern und Sozialabgaben im großen Stil. Es wird Zeit, dass auch die Großen ihren Beitrag leisten, wenn sie schon keine Arbeitsplätze schaffen.“ Für Österreich wünscht Reitterer sich eine sachliche und zukunftsorientierte Lösung. „Auch beim anonymen Sparbuch wurde Datenschutz vorgeschoben, um Geld an der Finanz vorbeizuschleusen. Mit demselben guten Argument können wir der internationalen Shadow-Economy einen Riegel vorschieben“, so Reitterer.

Sie fordert daher zeitgemäße Gesetze mit Mehrwert für den Standort: „Österreichs Arbeitgebern machen wir mit immer mehr Bürokratie und höheren Steuern das Leben schwer, die weltweite Schattenwirtschaft lassen wir ungehindert agieren. Das geht in die falsche Richtung. Vielleicht finden sich im freien Spiel der Kräfte vernünftige Argumente für eine gesetzliche Regelung. Das wäre im Interesse des Standorts.“