
Arbeitsloses Einkommen, noch dazu unversteuert? Klingt wie Internet-Abzocke, aber Sharing-Portale machen damit weltweit Geschäfte. Das Verwaltungsgericht in Freiburg schiebt dem jetzt einen Riegel vor: Es lässt das vorgeschobene Argument des „Datenschutzes“ nicht länger gelten. Die Stadt darf Online-Plattformen – wie etwa Airbnb – verpflichten, User-Daten weiterzugeben. Denn bei der Erhebung der Daten handelt es sich, so das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung, „aufgrund einer gesetzlich verordneten Auskunftspflicht um eine zulässige Datenverarbeitung und Datenweitergabe.“
Bemerkenswert ist für Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) die Argumentation des Gerichts, dass „derartige Vermietungen für steuerliche Unregelmäßigkeiten besonders anfällig sind.“
Für das Gericht kommt auch nicht in Frage, dass die Stadt die Daten einzeln abfragt. Begründung: Der Aufwand sei zu hoch, das wäre, „kein zumutbares und praktikables Mittel der Sachverhaltsermittlung.“ „Jeder anständige Unternehmer meldet Umsätze und Mitarbeiter und führt die fälligen Steuern und Abgaben ab. Niemand sonst versteckt sich hinter dem Datenschutz oder lässt das Finanzamt alle Daten einzeln abfragen“, sagt die ÖHV-Präsidentin.
Der Shadow-Economy auch in Österreich einen Riegel vorschieben
„Außerdem,“ so die ÖHV-Präsidentin, „müssen wir auch hinterfragen, wie sicher Wohnungen sind, die von lokalen Gastgebern online angeboten werden? Alleine in Wien sind derzeit 3.300 Wohnungen im Netz – und das Angebot steigt täglich. Werden etwa deren Gasthermen oder Heizungen regelmäßig gewartet und geprüft? Auch werden von Vermietern und Mietern meist keine Steuern und Abgaben bezahlt! Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass in solchen Wohnungen Personen absteigen, die polizeilich nicht registriert werden möchten?“
Sie fordert daher zeitgemäße Gesetze mit Mehrwert für den Standort: „Österreichs Arbeitgebern machen wir mit immer mehr Bürokratie und höheren Steuern das Leben schwer, die weltweite Schattenwirtschaft lassen wir ungehindert agieren. Das geht in die falsche Richtung. Vielleicht finden sich im freien Spiel der Kräfte vernünftige Argumente für eine gesetzliche Regelung. Das wäre im Interesse des Standorts.“