Start News Mietauto: Mehr Transparenz und Verbraucherrechte

Mietauto: Mehr Transparenz und Verbraucherrechte

2496
3
Die EU will mehr Transparenz von den Leihwagenunternehmen
Die EU verlangt von den Leihwagenunternehmen mehr Transparenz und mehr Verbraucherrechte (Foto: Uber)

Die EU will mehr Transparenz von den Leihwagenunternehmen
Die EU verlangt von den Leihwagenunternehmen mehr Transparenz und mehr Verbraucherrechte (Foto: Uber)
Schluss mit dem Ärger beim Anmieten eines Leihwagens, Schluss mit konsumentenfeindlichen Vertragsklauseln, Schluss mit der Abzocke: Fünf große Mietwagenfirmen haben als Reaktion auf eine gemeinsame Aktion der Europäischen Kommission und der nationalen Durchsetzungsbehörden vereinbart, ihre Praktiken gegenüber Verbrauchern grundlegend zu überprüfen.

Konkret zugesagt wurden jetzt größere Klarheit in Bezug auf Versicherungsschutz und Betankung, eine fairere Schadensabwicklung und mehr Preistransparenz. In den letzten beiden Jahren verzeichneten die europäischen Verbraucherzentren eine starke Zunahme der Beschwerden im Zusammenhang mit Autovermietungen.

Věra Jourová, für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständiges Kommissionsmitglied, begrüßt die Vereinbarung: „Heutzutage ist es ganz einfach, einen Wagen online zu buchen und ihn in einem Land anzumieten und in einem anderen Land zurückzugeben. Leider mangelt es aber den Vertragsbedingungen mitunter an Klarheit, so dass den Verbrauchern allzu häufig unvorhergesehene Zusatzkosten entstehen. Fünf große Mietwagenunternehmen haben sich jetzt verpflichtet, ihre Informationspolitik zu verbessern und für eine verbraucherfreundlichere Ausgestaltung ihrer Vertragsbedingungen zu sorgen. Ich begrüße diese Zusage und danke den nationalen Verbraucherbehörden für ihre ausgezeichnete Arbeit, die zu einem faireren Umgang mit den europäischen Verbrauchern führen wird.“

Die Unternehmen haben sich verpflichtet, ihre derzeitige Vermietungspraxis besser an das Verbraucherrecht anzupassen, das in den EU-Vorschriften über Verbraucherrechte, unlautere Geschäftspraktiken und missbräuchliche Klauseln verankert ist.

Zu den wichtigsten zugesagten Verbesserungen zählen:

  • Mehr Transparenz bei Online-Buchungen: Genauere Information über Pflichtgebühren und Zusatzoptionen. Klarere Angaben zu wesentlichen Mietkonditionen und Anforderungen einschließlich Kautionen, die über die Zahlungskarte des Verbrauchers abgebucht werden.
  • Bessere Informationen in der Buchungsphase über Verzichtoptionen und Versicherungsprodukte einschließlich Preise, Ausschlussklauseln und etwaige Zusatzgebühren.
  • Bessere und transparentere Konditionen im Hinblick auf die Abrechnung des Kraftstoffverbrauchs.
    Transparentere und fairere Verfahren zur Begutachtung etwaiger Schäden.
  • Verbesserte Praxis bei der Einforderung von Zusatzzahlungen vom Kunden: Verbraucher sollen angemessene Möglichkeiten erhalten, sich gegen Forderungen zur Wehr zu setzen, bevor sie abgebucht werden.
  • Ein Beispiel: Ein Verbraucher mietet einen Wagen und leistet eine Kaution von 600 EUR. Während der Mietnutzung erhält das Fahrzeug einen leichten Kratzer, wodurch ein geringfügiger Schaden in einer geschätzten Höhe von weniger als 100 EUR entsteht. Bei der Rückgabe wird dem Verbraucher die gesamte Kaution in Rechnung gestellt; der Mitarbeiter der Mietwagenfirma verweist dazu auf die Vertragskonditionen. Die Mietwagenfirmen haben zugesagt, dass Verbrauchern künftig keine unangemessenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Die Vorschläge werden von den Unternehmen schrittweise bis Ende 2015 geschehen umgesetzt. Nach Angaben der Verbraucherbehörden sind einige Fragen noch offen. Dazu zählen:

  • die Haftung von Verbrauchern für von Dritten verursachte Schäden;
  • Praktiken von Vermittlern und Zwischenhändlern;
  • angebotene Sprachfassungen der Vertragsbedingungen bei der Anmietung eines Kraftfahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat;
  • Versicherungsschutz in Paketverträgen.
  • TRAVELbusiness-Background: Die EU-Kommission und die Verbraucherbehörden hatten sich zum Handeln entschlossen, nachdem die Zahl der bei den Europäischen Verbraucherzentren eingegangenen Beschwerden über Kfz-Anmietungen im Ausland stetig von über 1050 Fällen im Jahr 2012 auf mehr als 1750 Fälle im Jahr 2014 angestiegen war.

    Daraufhin sind die nationalen Verbraucherbehörden unter Federführung der britischen Competition and Markets Authority (CMA) in einen Dialog mit den größten fünf Mietwagenunternehmen eingetreten, die in der EU tätig sind: Avis-Budget, Enterprise, Europcar, Hertz und Sixt.

    Der EU-Branchenverband Leaseurope, der als Branchenverband am Zustandekommen dieser Aktion mitwirkte, hat darüber hinaus eingewilligt, die Leitvorgaben für die Branchenpraxis weiterzuentwickeln.

    Die Verbesserung der Verbraucherinformationen und des Vertrauens in die Mietwagenbranche könnte zu einem jährlichen Wachstum der Autovermietungsbranche von 3 bis 4 Prozent in den nächsten beiden Jahren in Europa beitragen. 2013 wurden in der EU mehr als 21 Einzelmietverträge geschlossen. Dem Branchenverband Leaseurope zufolge entfallen mehr als 65 Prozent dieser Verträge auf die fünf am Dialog beteiligten Unternehmen.

    Die fünf Unternehmen haben einen endgültigen Maßnahmenkatalog vorgeschlagen, den die nationalen Behörden geprüft haben. Heute haben die Europäische Kommission und die nationalen Behörden bekanntgegeben, wie sie diese Vorschläge der Branche bewerten.

  • Das könnte Sie auch interessieren:
    Das Geschäft mit Leihwagen floriert in Österreich