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VDR: Geschäftsreisende brauchen offenes Internet

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So können Urlauber Reisen online buchen ohne Zusatzkosten (Foto: Pixabay)
So können Urlauber Reisen online buchen ohne Zusatzkosten (Foto: Pixabay)

Geschäftsreisende sind wegen ihrer hohen Mobilität auf eine gute Flächenabdeckung angewiesen. Das aktuelle deutsche Telemediengesetz steht dem aber entgegen (Foto: Pixabay)
Geschäftsreisende sind wegen ihrer hohen Mobilität auf eine gute Flächenabdeckung angewiesen. Das aktuelle deutsche Telemediengesetz steht dem aber entgegen. Jetzt soll das Internet offener werden (Foto: Pixabay)
Das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will die Hürden für öffentliche WLAN-Zugänge – wie etwa die sogenannte „Störerhaftung“ – abbauen und so den Zugang zum offenen Internet gewährleisten.

„Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung zeigt, dass sie ihre „Digitale Agenda 2014 – 2017 ernst meint! Ein freier, standortunabhängiger Internetzugang sollte heutzutage selbstverständlich sein. Besonders Geschäftsreisende sind wegen ihrer hohen Mobilität auf eine gute Flächenabdeckung angewiesen. Das aktuelle Telemediengesetz steht dem aber entgegen“, sagt Dirk Gerdom, Präsident des Verbandes Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR).

Knackpunkt ist die sogenannte „Störerhaftung“, die das geltende Telemediengesetz vorsieht. Danach haftet, wer anderen einen freien Zugang zum Internet über sein WLAN gewährt, für die Aktivitäten der Nutzer, beispielsweise bei illegalen Downloads.

Bundesminister Dobrindt hat sich jetzt gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für ein offenes WLAN mit freiem Zugang für jedermann ausgesprochen. Die Koalition plant seit fast einem Jahr die Überarbeitung des Telemediengesetzes.

Nach einem vorliegenden Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium würden von einer uneingeschränkten Haftungsfreistellung aber weiterhin ausschließlich Zugangsanbieter wie die Telekom profitieren. Für Privatpersonen, Gaststätten oder Ladengeschäfte soll sie nur unter gewissen Auflagen gelten.

„In Verbindung mit der Position des EuGH-Generalstaatsanwaltes vergangene Woche habe ich große Hoffnung, dass sich jetzt etwas bewegt“, so Gerdom. „Geschäftsreisende auch aus dem europäischen Ausland sind immer wieder irritiert, wie nahezu mittelalterlich das Offene Internet hier behandelt wird – das kann zu einem echten Wettbewerbsnachteil werden“.

Vor dem Europäischen Gerichtshof wird aktuell ein deutscher Fall zur beschriebenen Internet-Haftungsthematik verhandelt. Der Generalstaatsanwalt hatte in seinem Entscheidungsvorschlag die deutsche WLAN-Störerhaftung ausdrücklich infrage gestellt.

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