Geschäftsreisende, Vielflieger und Urlauber kennen das Problem, aber wenige die Fluggastrechte. Unregelmäßigkeiten im Flugablauf wie Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen. Diese Ärgernisse führen allein in Deutschland jährlich zu rund 1,3 Millionen Passagieren mit Anspruch auf Schadensersatz. Daraus entstehende Streitfälle zwischen Fluggast und Airline soll ab 1. November 2013 die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) schlichten, die bislang nur in den Bereichen Bahn-, Bus- und Schiffsreisen vermittelte.
Der Zuwachs an Aufgaben für die Schlichtungsstelle scheint groß. Marek Janetzke, Geschäftsführer von flightright, bezweifelt, dass die Bearbeitung eines Streitfalls durch die Schiedsstelle stets so unkompliziert verlaufen wird, wie es jetzt scheinen mag.
Im Gegensatz zu Verbraucherportalen wie flightright fehle der SÖP die jahrelange Expertise im Bereich Fluggastrechte. Ferner arbeite die Schiedsstelle wie eine Behörde mit langwierigen und bürokratischen Bearbeitungsprozessen.
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Diese würden vermutlich auch noch dadurch verlängert, dass die Behörde für die millionenfachen Ansprüche hoffnungslos unterbesetzt sei. Erfahrungen mit bereits bestehenden Schlichtungsstellen im europäischen Ausland zeigen, dass diese nur wenige hundert Fälle pro Jahr überhaupt bearbeiten können.
Laut Janetzke wird es für Passagiere selbst mit einigem Aufwand verbunden sein, die SÖP einzuschalten. Anders als bei Verbraucherportalen muss der Fluggast zunächst selbst versucht haben, seine Rechte bei der Airline einzufordern.
Dazu muss er selbst ein juristisch korrektes Schreiben mit seiner Forderung an die Gesellschaft adressieren. Erst wenn er hiermit nach einer gewissen Zeitspanne keinen Erfolg hatte, kann er die Schiedsstelle anrufen.
Hingegen nehmen Verbraucherportale wie flightright Fluggästen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche weitestgehend Arbeit und Stress ab.
„Unsere Kunden schätzen unseren umfassenden Service und die fachliche Kompetenz. Die Erfolgsprovision von 25 Prozent nehmen sie dafür in der Regel gerne in Kauf“, kommentiert Janetzke.
Das Verbraucherportal strebt stets die maximal mögliche Entschädigungszahlung an, die im EU-Recht verankert ist. Dafür geht das Portal auch mit einer Erfolgsquote von 95 Prozent vor Gericht.
Das Ziel der SÖP hingegen ist eine Einigung. Diese ist rechtlich nicht bindend und beide Parteien müssen ihr zustimmen. Ist dies nicht der Fall, geht der Fluggast zu guter Letzt leer aus und er muss ggfs. doch noch vor Gericht gehen.
Viele Airlines kümmern sich nicht um Fluggastrechte
„Bislang verweigern die Fluggesellschaften im großen Stil die Zahlung“, weiß Janetzke. „Es würde mich wundern, wenn sie ihre Zahlungsmoral nun schlagartig ändern.“
„Kommt dennoch eine Einigung durch die SÖP zu Stande, wird die Summe voraussichtlich deutlich unter dem Betrag liegen, der dem Fluggast gesetzlich zusteht. Die Verbraucher werden vermutlich in einen Kompromiss geführt, bei dem sie nicht gut wegkommen“, befürchtet der flightright-Geschäftsführer.
Ebenso hält er es für wahrscheinlich, dass viele Passagiere enttäuscht sein könnten, da ihre Probleme unberücksichtigt bleiben werden. Schließlich widmet sich die neutrale Schiedsstelle ausschließlich Problemen, die bei Flügen ab dem 1. November 2013 eintreten.
Alle davor liegenden Streitfälle bleiben unberücksichtigt, obwohl in Deutschland eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Auch Geschäfts- und Pauschalreisende werden in Zukunft nur eingeschränkt den Service der Schiedsstelle in Anspruch nehmen können.