„Im Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag von Air Berlin hat die langjährige Forderung des ÖRV nach Absicherung der Kundengelder im Falle einer Airline-Insolvenz leider wieder an Aktualität gewonnen“, stellt ÖRV Präsident Dr. Josef Peterleithner fest und fordert gleichzeitig, dass es nun höchste Zeit ist, diese Forderung auch national und international umzusetzen. Auf europäischer Ebene hat der ÖRV gemeinsam mit dem internationalen Reisebüroverband ECTAA seit Jahren gefordert, eine verpflichtende Bestimmung für Airlines analog der schon bestehenden Verpflichtung für Reiseveranstalter zur Absicherung der Kundengelder aufzunehmen.
EU-weit hat die EU-Kommission diverse Studien zu diesem Thema durchgeführt; eine Entscheidung, wann eine Bestimmung der Kundengeldabsicherung von Airlines in die EU Richtlinie 785/2004, die generell die Versicherungserfordernisse für Airlines regelt, aufgenommen wird, ist derzeit leider nach wie vor ausständig.
Durch einen Übergangskredit der Deutschen Bundesregierung ist die Fortführung des Flugbetriebes der Air Berlin gesichert. Falls es dennoch Einschränkungen im Flugverkehr geben sollte, werden die Veranstalter und die Reisebüros Lösungen für die Pauschalreisegäste finden und alles tun, um mögliche Einschränkungen für die Gäste in Grenzen zu halten.
„Es zeigt sich einmal mehr, dass der Kunde bei Buchung im Reisebüros und beim Reiseveranstalter sicherer ist“, so Peterleithner.