Bei langen Flugverspätungen können Geschäftsreisende und Urlauber von der Fluggesellschaft eine entsprechende Entschädigung fordern. Wer drei Stunden oder länger warten muss, bis der Flieger abhebt, hat Anspruch auf 250 bis 600 Euro. Doch wem steht dieses Geld zu, wenn es sich um eine Dienstreise handelt?
Dem Mitarbeiter und nicht der Firma, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Viele denken, dass die Entschädigung dem Arbeitgeber gehört, schließlich hat der in den meisten Fällen auch das Ticket bezahlt.
Doch das ist nicht der Fall, zumindest nicht regulär. Normalerweise steht die Ausgleichszahlung dem Fluggast zu, der stundenlang im Terminal warten musste.
Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass das Unternehmen von seinen Mitarbeitern verlangt, die Entschädigung an die Firma abzutreten. Vor allem bei größeren Betrieben ist das oft in den Reiserichtlinien so festgelegt, manchmal auch im Arbeitsvertrag.
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