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Tunesien: Bewaffnete greifen Polizei-Checkpoint an

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Im Süden Tunesiens wurde ein Terroranschlag auf die Polizeistation verübt (Foto: H. Bieser, Pixabay)
Im Süden Tunesiens wurde ein Terroranschlag auf die Polizeistation verübt (Foto: H. Bieser, Pixabay)

Im Süden Tunesiens wurde ein Terroranschlag auf die Polizeistation verübt (Foto: H. Bieser, Pixabay)
Im Süden Tunesiens wurde ein Terroranschlag auf die Polizeistation verübt (Foto: H. Bieser, Pixabay)
Neuer Terroranschlag in Südtunesien. Vier Bewaffnete auf Motorrädern haben in der Nacht vom 11. auf den 12. März einen Checkpoint der Polizei in der Nähe der südtunesischen Kleinstadt Khibili angegriffen. Dabei wurde einer der diensthabenden Polizisten erschossen. Bei dem nachfolgenden Feuergefecht kamen zwei der vier Angreifer ums Leben.

Derzeit liegen noch keine Informationen über die Täter und ihre Motive vor. Khibili liegt an der auch touristisch wichtigen und bei einigen Studienreisen benutzten Route zwischen Tozeur und Douz.

Aktuell gilt der letztmalig am 21. Februar 2017 aktualisierte Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes. Darin informiert das Außenministerium über die erhöhte terroristische Gefahr im Land:

„In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Die tunesischen Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz in den Touristengebieten verstärkt. Das tunesische Innenministerium hat die Beamten der Touristenpolizei erheblich verstärkt sowie mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sein werden. Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, sich über die aktuellen Reisehinweise und die Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten. Generell sollten Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen, sowie z.B. im Rahmen der Freitagsgebete um die Moscheen, gemieden und die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgt werden.“

Wichtige Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amts für Tunesien

Am 07. März 2016 kam es bei Angriffen auf Einrichtungen der tunesischen Sicherheitskräfte in Ben Guerdane zu Feuergefechten bei denen über 50 Personen getötet wurden, darunter auch Zivilisten. Mehrere Personen wurden verletzt. Aufgrund der weiterhin angespannten Lage, wird bei Reisen in die Stadt und die Region um Ben Guerdane zu besonderer Vorsicht geraten.

Auf Sicherheitskräfte in der Innenstadt von Tunis wurde am 24. November 2015 ein Anschlag verübt. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Der daraufhin von der Regierung verhängte Ausnahmezustand wurde erneut bis Mitte Mai 2017 verlängert. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist zu rechnen. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sind damit jedoch nicht verbunden.

Bereits im März und Juni 2015 waren bei Anschlägen auf das Bardo-Museum in Tunis, sowie auf ein Strandhotel in Sousse/Port El Kantaoui, mehrere Menschen, darunter auch deutsche Touristen, ums Leben gekommen. Da weitere, auch gezielt gegen Ausländer gerichtete Anschläge nicht auszuschließen sind, wird Reisenden im gesamten Land empfohlen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen und die Lage, sowie offizielle Ankündigungen, aufmerksam zu verfolgen.

Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze, im Bereich von El Aioun bis Kasserine, sollte aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes ist jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.

Von Touristenreisen und anderen, nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.

Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren – auch organisierte Fahrten – in die tunesische Wüste zu unternehmen.

Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden. Stand: 13. März 2017 Link zum Auswärtigen Amt

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