Ob Kurztrips ins benachbarte Ausland oder Autoreisen in andere EU-Länder: Wer mit dem Auto verreist, sollte sich vorab über die vor Ort geltenden Bestimmungen informieren.
Die Strafen für Verstöße bei Autoreisen im Ausland können stark von jenen in Österreich abweichen. Täglich kontaktieren Mitglieder die kostenlose ÖAMTC-Rechtsberatung nach Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland. Hier die fünf Autoreise-Fallen, von denen aktuell besonders häufig berichtet wird:
Parkgebühren-Falle: Viele Kroatien-Reisende erhalten Jahre nach dem Urlaub eine Forderung von 180 Euro oder mehr an nicht bezahlten Parkgebühren – die ÖAMTC-Juristen konnten in vielen Fällen helfen. Man sollte sich jedenfalls über allfällige Parkvorschriften informieren und gelöste Tickets unbedingt aufbewahren.
E-Vignetten-Falle: Beim Kauf einer E-Vignette in Ungarn sollte man ebenfalls Vorsicht walten lassen: Oft passieren bei der Eingabe der Daten Fehler, z. B. Tippfehler beim Kennzeichen, falsches Datum, Fahrzeugkategorie oder Länderkennzeichen – die Folge sind zum Teil hohe Nachforderungen. Tipp: Beim Kauf penibel auf die Daten achten und die Rechnung zwei Jahre lang aufheben.
Die Pickerl-Falle: Ein abgelaufenes Pickerl – in Österreich aber innerhalb der Toleranzfrist – kann in Ungarn, Kroatien, Polen oder Tschechien problematisch werden. „Das kann schon bei der Einreise zu Schwierigkeiten führen“, erzählt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. „Daher vor der Abreise darauf achten, dass die Fälligkeit zur nächsten Begutachtung erst nach der Rückkehr nach Österreich eintritt.“
Die Vollstrecker-Falle: Besonders aus Italien oder Kroatien werden Strafen zum Teil über Inkassobüros „vollstreckt“ – inkl. hoher Bearbeitungsgebühren und oft erst Jahre nach dem Vergehen. „In der EU ist hier die Vollstreckung durch den Heimatstaat vorgesehen, nicht durch Private. Die Bearbeitungskosten stehen daher auch nicht zu, zum Teil sind die Strafen außerdem bereits verjährt”, so Authried.
Maut-Falle Italien: Offene Schranken an italienischen Mautstellen verleiten oft zum Durchfahren ohne Entrichtung der angefallenen Maut. Hier droht eine Nachforderung in Höhe der längsten möglichen Strecke. Irrtümliches Einreihen bei der falschen Spur der Mautstelle kann ebenso teure Folgen nach sich ziehen, wie wenn vor Ort gewendet oder rückwärtsgefahren wird.
Die Rechtsberatung steht Mitgliedern des Clubs bei diesen und anderen Problemen auf Reisen, etwa auch bei Flugausfällen oder Mängeln am Urlaubsort, zur Verfügung. In Notfällen auch rund um die Uhr.
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