Start Airlines EU setzt 187 Airlines auf die Schwarze Liste!

EU setzt 187 Airlines auf die Schwarze Liste!

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Jet Ban: Flug- und Betriebsverbot für 187 Airlines in der Euroäischen Union (Foto: Pezibear, Pixabay)
Jet Ban: Flug- und Betriebsverbot für 187 Airlines in der Euroäischen Union (Foto: Pezibear, Pixabay)

Jet Ban: Flug- und Betriebsverbot für 187 Airlines in der Euroäischen Union (Foto: Pezibear, Pixabay)
Jet Ban: Flug- und Betriebsverbot für 187 Airlines in der Euroäischen Union (Foto: Pezibear, Pixabay)
Mit diesen Airlines sollten Sie lieber nicht fliegen! Die EU-Kommission hat die Schwarze Liste der Fluggesellschaften mit Einflugverbot in die Europäische Union aktualisiert. Alle Fluggesellschaften aus Benin und Mosambik wurden von der Liste gestrichen. Nach Auffassung der Kommission hat sich die Flugsicherheitslage in den beiden Ländern weiter verbessert.

Dagegen wurden vier Airlines neu auf die Liste gesetzt. Dazu gehört auch Air Zimbabwe. Wie bei den anderen drei Carriern – Med-View (Nigeria), Mustique Airways (St. Vincent und die Grenadinen) und Aviation Company Urga (Ukraine) – seien nicht behobene Sicherheitsmängel festgestellt worden, heißt es in der Begründung.

Jetban: 187 Airlines stehen auf der Schwarzen List der Europäischen Union
Jetban: 187 Airlines stehen auf der Schwarzen List der Europäischen Union
In der aktualisierten Fassung stehen 187 Airlines auf der Schwarzen Liste. Sechs davon, wie Iran Air und TAAG Angola Airlines, unterliegen Betriebsbeschränkungen und dürfen nur mit bestimmten Flugzeugmustern in die EU fliegen.

Es wurden alle Möglichkeiten zur Überprüfung der genauen Identität aller in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführten Luftfahrtunternehmen ausgeschöpft – insbesondere durch die Einbeziehung folgender Punkte:

  • des von der ICAO zugewiesenen (nur einmal vergebenen) spezifischen Buchstabencodes für jedes Luftfahrtunternehmen,
  • des Staates der Zulassung und der Nummer des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (oder der Betriebsgenehmigung).
  • Dennoch war nicht in allen Fällen eine vollständige Überprüfung möglich, da für manche Luftfahrtunternehmen, die an der Grenze oder ganz und gar außerhalb des anerkannten internationalen Luftfahrtsystems operieren, überhaupt keine Informationen vorliegen.