
Dagegen wurden vier Airlines neu auf die Liste gesetzt. Dazu gehört auch Air Zimbabwe. Wie bei den anderen drei Carriern – Med-View (Nigeria), Mustique Airways (St. Vincent und die Grenadinen) und Aviation Company Urga (Ukraine) – seien nicht behobene Sicherheitsmängel festgestellt worden, heißt es in der Begründung.
Es wurden alle Möglichkeiten zur Überprüfung der genauen Identität aller in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführten Luftfahrtunternehmen ausgeschöpft – insbesondere durch die Einbeziehung folgender Punkte:
des von der ICAO zugewiesenen (nur einmal vergebenen) spezifischen Buchstabencodes für jedes Luftfahrtunternehmen, des Staates der Zulassung und der Nummer des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (oder der Betriebsgenehmigung).
Dennoch war nicht in allen Fällen eine vollständige Überprüfung möglich, da für manche Luftfahrtunternehmen, die an der Grenze oder ganz und gar außerhalb des anerkannten internationalen Luftfahrtsystems operieren, überhaupt keine Informationen vorliegen.