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Mehr Urlaubsfrust statt praller Urlaubslust

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Frustrierte Frau mit langen Haaren stützt ihren Kopf mit beiden Händen auf ihren Knien
Wenn nicht alles wie gebucht im Urlaub ist, dann meldet sich der Urlaubsfrust (Bild: Liza Summer, Pexels)

Immer wieder Ärger und Zoff mit Hotels, Airlines und Reiseplattformen. Eine detaillierte Analyse von 252 Urlaubsbeschwerden zeigt, dass auch dieser Reise-Sommer alles andere als gechillt verlaufen ist. Denn die Freude auf erholsame Tage kann schnell in Urlaubsfrust umschlagen, wenn Flüge gestrichen werden, im Hotelzimmer vierbeinige Freunde auf einen warten oder gar der Reiseveranstalter in Konkurs geht.

Ein besonders Problem, das immer wieder für nProbleme und Urlaubsfrust sorgt: Viele Urlauber kennen auch nicht den Unterschied zwischen einer Pauschalreise und einer gebuchten Einzelleistung. Was sind also die schlimmsten Probleme für Urlauber?

Ärger mit Flügen. Top-Aufreger mit einem Anteil von 46% an den Beschwerden waren im Sommer 2024 einmal mehr Flugreisen – von annullierten bis zu verspäteten Flügen, Problemen mit dem Gepäck, etc.

Mängel in Unterkünften sorgen für Urlaubsfrust. Fast ein Viertel der analysierten Reklamationen betraf die Unterkünfte am Ferienort. Beanstandet wurde die Hygiene, Ungeziefer, aber auch kaputtes Inventar. Zudem gab es bei Buchungen über Plattformen oft starke Unterschiede, wie das Zimmer online und dann in Wirklichkeit aussah. Dies betraf vor allem den Anbieter Booking.com.

Probleme mit Mietautos. Auf Platz drei finden sich Beschwerden zu Mietwägen, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen, wobei Mietautos bzw. die Preise für diese hier das Gros ausmachten.   

Beschwerden zu Pauschalreisen und Kreuzfahrten. Dazu zählen auch Anfragen aufgrund der Insolvenzen der Unternehmen FTI und itravel Luxembourg. 

220 der insgesamt 252 Anfragen betrafen übrigens Buchungen, die online durchgeführt wurden. Die Reisen selbst gingen hauptsächlich nach Italien (44 Anfragen) vor Frankreich (18) und Griechenland und Türkei (beide 17). 

Wer brachte Urlauber auf die Palme?  

Bei den Fluglinien waren es Ryan Air vor Wizz Air und der AUA, bei den Reiseveranstaltern FTI gleichauf mit TUI, danach Eurowings Holidays und itravel. Und bei den Onlinevermittlungsportalen lag Booking.com beim Beschwerde-Rennen auf dem 1. Platz.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wertete im Auftrag der AK im Zeitraum Anfang Juli bis Anfang August 252 eingegangene Reisebeschwerden im Detail aus und dokumentierte, was Reisende auf die Palme gebracht hat.

Erstmalig wurde auch erhoben, ob den Konsumenten der Unterschied zwischen einer Pauschalreise und der Buchung einer Einzelleistung bekannt ist: Knapp 45% kannten den Unterschied nicht. Und fast 47% gaben an, dass ihnen das Insolvenzrisiko bei der Buchung einer Einzelleistung nicht bekannt war. 

Verpatzter Urlaub und was Sie tun können

Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung – bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe können auf der Webseite der Arbeiterkammer herunterladen.

Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden. 

Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle

Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. 

So gehen Sie mit Urlaubsfrust richtig um

Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.  
Buchen Sie direkt beim Anbieter: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht haben.

Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsumenten gerne zwischen Fluglinie und Online-Vermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Deshalb unbedingt auch den Buchungsvorgang dokumentieren – es gibt dafür entsprechende Apps und Softwares am PC, mit denen man den Buchungsvorgang mitfilmen kann.  Hier geht es zur kompletten Analyse der Urlaubsbeschwerden 2024.

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