Nach mehr als sieben Verhandlungsjahren ist nun der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene beendet: Nachdem die parlamentarische Berichterstatterin, Birgit Collin-Langen, MdEP, dem EU-Parlament jetzt die Zustimmung zur novellierten Fassung der Pauschalreiserichtlinie empfohlen hatte, wurde die Richtlinie am 27. Oktober 2015 endgültig von den Volksvertretern aller 28 EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet.
Damit hat der langwierige Beratungs- und Gesetzgebungsprozess des für die Reisebranche wichtigsten Regelungswerkes die letzte Hürde in Europa genommen.
Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat den Beratungsprozess auf europäischer Ebene von Anfang an sehr intensiv begleitet. Mit einer Vielzahl von Briefen, öffentlichen Stellungnahmen und Anhörungen, in Gesprächen mit Europaabgeordneten, Kommissionsmitgliedern und Vertretern des Rats hat der Branchenverband seine Position von Beginn an immer wieder ausführlich dargestellt und die Interessen der Branche mit Nachdruck vertreten.
In den vergangenen Jahren sah es sehr häufig danach aus, als würde der deutsche Reisemarkt unter die Räder der Brüsseler Bürokratie geraten.
„In vielen Punkten konnte der DRV jedoch mit den Verantwortlichen auf EU-Ebene eine verträgliche Lösung finden“, resümiert der Präsident des DRV, Norbert Fiebig.
Gleichwohl steht fest, dass mit der novellierten Pauschalreiserichtlinie, sobald sie voraussichtlich ab 2018 in Deutschland Anwendung findet, neue Herausforderungen auf die Tourismusbranche zukommen. Die bürokratischen und finanziellen Lasten, z.B. im Bereich der Auskunfts- und Informationspflichten, die Kundengeldabsicherung für verbundene Reisearrangements und in Bezug auf die Unterstützung der Reisenden in Fällen höherer Gewalt, werden zunehmen.
„Umso wichtiger ist es, dass Deutschland die Spielräume in der Richtlinie für branchenverträgliche Lösungen bei der nationalen Umsetzung nutzt“, fordert DRV-Präsident Fiebig von der Bundesregierung. Diese Spielräume seien zwar begrenzt, doch ließen sich bereits heute drei Stellschrauben identifizieren, deren Justierung erheblichen Einfluss auf die späteren Rahmenbedingungen haben dürfte.
Der DRV hat dazu bereits Kontakt mit den politischen Entscheidungsträgern im Bundestag und in den zuständigen Ministerien aufgenommen. Der Branchenverband wird den kommenden Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und den politischen Entscheidern seine Fachkompetenz zur Erarbeitung praxistauglicher Lösungen zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig weist der DRV bereits heute darauf hin, dass die Brüsseler Beschlussfassung mehr als genug Härten mit sich bringt. „Weitere Zumutungen für Reisebüros und Reiseveranstalter sind nicht akzeptabel“, so DRV-Präsident Fiebig.
Hintergrund: Der weitere Zeitplan für die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht sieht folgendes vor:
Auch in Österreich wird der Fachverband ÖRV offiziell mit den zuständigen Ministerien die Regelungen in der einzelstaatlichen Gesetzesumsetzung verhandeln und die Vorstellungen der österreichischen Reiseunternehmen bestmöglich umsetzen.