Was wird Reisenden nicht alles im Internet versprochen. Und dann, wenn man bucht, kommt die böse Überraschung. Der Flug kostet mehr als angekündigt. Ja, „versprochene“ Billigpreise werden bei Online-Buchungen oft nicht gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck verteuern teilweise den Flugpreis erheblich.
Das darf aber nicht sein, sagt die Wiener Arbeiterkammer (AK). Denn: Kunden müssen bei Online-Flugbuchungen sofort den Endpreis mit allen anfallenden Kosten erfahren. Ein AK-Test bei zehn Online-Buchungsportalen und Airlines zeigte jetzt: Nur zwei haben den echten Endpreis angegeben. Und: Versicherungen werden aggressiv beworben.
Die AK erhob den Preis für eine Online-Flugbuchung für einen günstigen Hin- und Rückflug für zwei Personen Wien-Berlin bei sieben Reisbuchungsportalen (edreams, Opodo, Expedia, ebookers, Fluege.de, Restplatzboerse.at TUI) und bei drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa, AirBerlin/Flyniki). Überprüft wurde, ob die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Demnach müssen die Anbieter alle Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind, sofort in den Endpreis einrechnen und über Zusatzkosten informieren.
Der Test zeigt: Sechs Anbieter gaben zwar den Endpreis an, aber bloß vier verrechneten keine Kosten für Kreditkartenzahlung. Nur AUA und Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung. Im Endpreis war auch ein aufzugebendes Gepäck enthalten und angegeben.
Bei TUI und Restplatzbörse wurde der Endpreis auch sofort angegeben. Es entstanden keine Zusatz-kosten für Kreditkartenzahlung, allerdings fehlte beim Suchergebnis die Info über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäcks.
FlyNiki/Air Berlin und ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis an. Bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatz-kosten verrechnet, was unzulässig ist. Überdies wurde bei beiden nicht sofort über die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks informiert.
Bei den restlichen vier (fluege.de, edreams, Expedia, Opodo) wurden Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet, und der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei fluege.de und edreams fehlten außerdem die Kosten fürs Gepäck.
Eine unzulässige Voreinstellung der Versicherung wurde bei keinem Anbieter gefunden. Außer Expedia boten alle eine oder mehrere Versicherungen an. Bei Opodo, Fluege.de, ebookers und Air Berlin musste man die angebotene Versicherung extra ablehnen.
Ein konkretes Beispiel: Bei Fluege.de gingen für vier Versicherungen sieben Pop-Up-Fenster mit Warnhinweisen auf. Es waren auch drei Jahresverträge mit einer unzulässigen automatischen Verlängerungsklausel dabei, bei denen sich die Jahresprämie im zweiten Jahr eigentlich verdoppelt. Die AK hat eine Verbandsklage gegen den Versicherer eingebracht.
Fazit: Preisvergleiche für Flugtickets-Buchungen werden Konsumenten schwer gemacht. Die Vorschrift, dass der echte Endpreis angegeben werden muss, wird nicht eingehalten. Billigflüge sind nicht immer billig. Der bei der Suche gefundene Flugpreis ist oft nicht der echte Endpreis. Zusatzkosten, etwa für Gepäck oder Kreditkarten, verteuern den Preis. Überdies darf für Zahlungsmittel nichts extra verlangt werden.
Mehr Transparenz bei Online-Flugbuchungen!
Weil die Flugticketpreise bei Online-Buchungen oft intransparent und rechtlich unzulässig dargestellt werden, fordert die Arbeiterkammer daher, dass die Anbieter die rechtlichen Regeln einhalten. Nur mehr Transparenz bei den Preisen macht echte Preisvergleiche möglich.
In einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren gegen fluege.de hat das Oberlandesgericht Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt, dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer nicht gängigen Kreditkarte anzubieten.
Trotzdem kamen bei einigen Anbietern bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte noch zum Teil erhebliche Kosten dazu. So betrugen die Zusatzkosten für einen Hin-und Rückflug für zwei Personen bei fluege.de knappe 100 Euro, bei Edreams immerhin fast 60 Euro.
Die AK hat im Juni eine Klage gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen travel24.com anhängig gemacht, bei der der auch gegen den Verstoß gegen das Zah-lungsdienstegesetz geltend gemacht wird. Die AK prüft weitere Klagen.
Es wird immer seltener, dass die günstigsten Tarife ein Freigepäck inkludieren. Oft ist es sogar besser, den nächstteureren Tarif zu wählen, bei dem ein Freigepäck inkludiert ist.
Damit werden nur mehr solche Flüge angezeigt, bei denen ein Gepäckstück inkludiert ist. Die Zubuchung von Gepäck-stücken kann die Kosten für einen Flug wesentlich verteuern, insbesondere dann, wenn der Konsument erst bei Flugantritt auf Flughaften entdeckt, dass der von ihm gebuchte Flug kein Freigepäck beinhaltet. Das kann aufgrund der teilweise dürftigen Angaben durchaus vorkommen.
TRAVELbusiness-Tipp: Mehr zum Thema Reise und „Online-Buchung“ gibt’s auf der Website der Arbeiterkammer.
Das könnte Sie auch interessieren
Lufthansa-Ticketzuschlag: Nachteile für Reisende
So werden Probleme bei Online-Reisebuchungen vermieden
Neue EU-Vorschriften beim Bezahlen mit Kreditkarte
Mietauto: Mehr Transparenz und Verbraucherrechte
Kleines Lexikon für Online-Reisebuchungen