
Welche Rechte haben Flugpassagiere, welche Pflichten haben Airlines? Die EU-Verordnung 261/2004, auch bekannt als EU261, regelt die Fluggastrechte bei Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung von Flügen innerhalb der EU sowie bei Flügen von der EU mit einer EU-Airline oder zu einem Ziel innerhalb der EU mit einer beliebigen Airline.
Sie gibt Passagieren unter anderem Anspruch auf Entschädigung, Betreuungsleistungen und gegebenenfalls Rückerstattung oder Weiterbeförderung.
In Österreich haben Fluggäste bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Die Höhe der finanziellen Entschädigung richtet sich je nach der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro pro Person betragen.
Annette Mann, CEO von Austrian Airlines, will mit einem Beitrag eine breite Diskussion über dieses wild umstrittene Thema anstossen. Lesen Sie hier ihre Meinung zu EU261, Fluggastrechte und Verbraucherschutz.
„Verbraucherschutz ist wichtig. Aber wer schützt eigentlich die Fluggesellschaften vor Monopolen und staatlichen Akteuren?
EU261 ist wieder in aller Munde. Politiker stellen sich schnell auf die Seite der Verbraucher –und ja, Passagiere verdienen selbstverständlich Schutz.
Aber als CEO einer Fluggesellschaft stelle ich mir die Frage: Führen wir eigentlich die richtige Diskussion?
Zumindest bei Austrian Airlines liegen die Hauptursachen für Verspätungen und Flugausfälle heute in strukturellen Problemen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen – insbesondere im chronischen Personalmangel der europäischen Flugsicherung.
Gleichzeitig haben diejenigen, die die Kosten für EU261 tragen – die Fluggesellschaften – keine realistische Möglichkeit, den Druck und die hohen EU261-Kosten an monopolistische oder staatliche Partner weiterzugeben, die in ganz Europa zu kurz kommen!
Wer setzt sich eigentlich für die Fluggesellschaften ein, wenn Verspätungen von anderen im System verursacht werden – etwa von der Flugsicherung oder von Flughafen- und Bodenabfertigungsunternehmen mit monopolartigen oder stark regulierten Strukturen? Wie kann man dort Druck aufbauen, wo er wirklich notwendig ist?
Wir Airlines übernehmen Verantwortung, wenn wir selbst Schuld tragen – bei technischen Problemen, erhöhten Krankenständen oder operativen Fehlern. Das ist fair.
Aber ganz gleich, ob der Schwellenwert bei 3 oder 5 Stunden Verspätung liegt oder wie hoch die Ausgleichszahlungen sein werden – werden die meisten Ursachen für das eigentliche Verbraucherproblem dadurch nicht behoben!
Denn Monopolisten und staatliche Akteure spüren die Folgen von EU261 schlichtweg nicht – weder heute noch morgen.
Die europäische Luftfahrtinfrastruktur funktioniert nicht auf dem Niveau, das notwendig wäre – und darunter leiden sowohl Passagiere als auch Fluggesellschaften. Genau darüber sollten wir sprechen. Was ist Ihre Meinung dazu?“
Ein neue Zukunft in der Luftfahrt bahnt sich an
Wird Check-in auf Flugreisen überflüssig? Um künftige Verspätungen in der Luftfahrt zu vermeiden, arbeiten Airlines, Flughäfen und Dienstleister derzeit am Aufbau sogenannter Delivery Management Systeme (DMS).
Sie sollen schrittweise die bisherigen Departure Control Systeme (DCS) ersetzen und eine neue, vernetzte technologische Infrastruktur schaffen. Diese Entwicklung ist Teil eines umfassenden Systemwechsels.
Und statt sich anzustellen, geben Reisende ihr Gepäck an speziellen Stationen ab und gehen direkt zur Sicherheitskontrolle. Mitarbeitende sind nicht mehr an feste Terminals gebunden, sondern können mit mobilen Geräten flexibel im Terminal agieren und Reisende gezielt unterstützen.
Fluggastrechte sind wirklich kein Luxus!
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