
„Dieser ’notarielle Vollstreckungsbefehl der offenen Forderung‘ kam für viele Kroatien-Reisende überraschend, da für sie nicht ersichtlich war, dass sie ihr Fahrzeug auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abgestellt hatten“, berichtet ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Aus diesem Grund wurde in einem von einem Vertrauensanwalt des ÖAMTC und des ADAC geführten Verfahren der Europäische Gerichtshof (EuGH) um Klärung der Rechtsfrage – ob ein Notar das überhaupt dürfe – angerufen.
EuGH bestätigt Rechtsmeinung der Autofahrerclubs
„In seinem Urteil vom 9.3.2017 hat nun der EuGH diese Vollstreckungsbeschlüsse für nichtig erklärt“, erläutert Pronebner. Somit wurde auch die Rechtsmeinung des ÖAMTC bestätigt, der bereits tausenden Mitgliedern geholfen hat, gegen diese überhöhten Forderungen vorzugehen.
„Leider können wir trotz dieser erfreulichen Entscheidung nicht davon ausgehen, dass es in Zukunft keine derartigen Schreiben mehr aus Kroatien geben wird“, sagt die ÖAMTC-Juristin.
Verena Pronebner: „Der EuGH hat lediglich festgestellt, dass Notare nicht dazu berechtigt sind, offene Strafen im EU-Ausland einzutreiben.“
Aus Sicht des Autofahrerclubs könnten Parkplatzbetreiber in Kroatien einen anderen Weg finden, um nicht bezahlte Parkgebühren einzuheben. „Ein Hoffnungsschimmer bleibt aber, weil davon auszugehen ist, dass Parkforderungen von vor 2012 bereits verjährt sind und somit nicht mehr eingebracht werden können“, stellt die ÖAMTC-Rechtsexpertin fest.
So schützen Sie sich vor Parkstrafen in Kroatien
Um unliebsamer Urlaubspost aus Kroatien vorzubeugen, sollten Reisende sich vorab über die jeweils geltenden Parkvorschriften informieren. Kurzparkzonen sind oft blau gekennzeichnet und ausgeschildert. Häufig befinden sie sich in den Stadtzentren, vor Hotels, in Häfen oder in der Nähe von Stränden.
Wer ein Parkticket lösen will und an einem defekten Automaten scheitert, sollte einen anderen Automaten suchen oder die Störung bei der am Automaten angegebenen Nummer melden.
Der Tipp: Parkscheine zumindest 5 Jahre aufheben
Auch wenn Parkwächter oder Einheimische behaupten, es bestünde keine Zahlpflicht: Lieber nicht darauf verlassen und stattdessen die rund zwei Euro pro Parkstunde zahlen.
„In jedem Fall ist es empfehlenswert, zu dokumentieren, dass man einen Parkschein gelöst hat. Als Beweis dient ein Foto vom Fahrzeug und dem Ticket. Bezahlt man per Mobiltelefon oder Smartphone, speichert man den Vorgang am besten ab.
„Die Beweise sollten – wie man jetzt sieht – zumindest fünf Jahre lang aufbewahrt werden“, empfiehlt die Rechtsexpertin. Für Motorradfahrer ist die Dokumentation besonders wichtig, weil der Parkschein nicht „sicher“ hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden kann.
Wer vor Ort zu Recht einen Zahlschein – über umgerechnet 10 bis 40 Euro – erhält, weil das Parkticket nicht bezahlt wurde, sollte besser rasch einzahlen. Bei der Überweisung ist die Angabe von Datum, Autokennzeichen und Aktenzahl nötig. Detaillierte Infos zu den Verkehrsbestimmungen verschiedener Reiseländer sind in der ÖAMTC Länder-Info verfügbar. Weitere Information zu Strafen in europäischen Ländern unter Verkehrsstrafen im Ausland.
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