Start Airlines Flugverbot in EU für 120 unsichere Fluglinien

Flugverbot in EU für 120 unsichere Fluglinien

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Flugverbot in der EU für 120 Airlines aus Afrika und Asien (Foto: Bild von Free-Photos auf Pixabay
Flugverbot in der EU für 120 unsichere Airlines aus Afrika und Asien (Foto: Bild von Free-Photos auf Pixabay)

Über den Wolken in Europa herrschen strengste Sicherheitsstandards. Und weil 120 Airlines – die meisten aus Afrika und Asien – ein gewaliges Sicherheitsrisiko für Passagiere sind, gilt für sie ein rigoroses Flugverbot in der Europäischen Union. Sie alle wurden wegen gravierender Sicherheitsmängel mit einem Lande- und Startverbot belegt.

Auf der EU-Flugsicherheitsliste – auch „Schwarzen Liste“ genannte – veröffentlicht die Europäische Kommission die Namen jener Fluggesellschaften, die Flughäfen in der Europäischen Union nicht mehr ansteuern dürfen.

Die Entscheidung wird auf Grundlage von Informationen der nationalen Flugsicherungseinrichtungen sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) getroffen. Nach dieser neuen Liste dürfen derzeit 120 Fluggesellschaften nicht mehr im Luftraum über der EU fliegen.

Worum geht’s bei der Flugsicherheitsliste?

Die Flugsicherheitsliste der EU – auch als „Schwarze Liste der EU“ bekannt – ist eine Auflistung von Fluggesellschaften aus Drittländern, die die erforderlichen internationalen Sicherheitsstandards nicht erfüllenund deshalb der Flugbetrieb in die und aus der EU untersagt.

Auf die Liste werden auch Airlines gesetzt werden, die keine EU-Flüge betreiben, damit die Öffentlichkeit bei Reisen außerhalb der EU vor dem unsicheren Status dieser Airlines gewarnt ist.

Sind die Luftfahrtbehörden eines Drittlands nicht in der Lage, ihre internationalen Sicherheitsaufsichtspflichten zu erfüllen, können alle Luftfahrtunternehmen dieses Landes auf die „Schwarze Liste“ gesetzt werden.

Die Flugsicherheitsliste ist ein starkes präventives Instrument, da die unter verstärkter Beobachtung stehenden Länder in der Regel ihre Sicherheitsaufsicht verbessern, damit ihre Luftfahrtunternehmen von der Liste gestrichen werden.

Welche Airlines sind vom Flugverbot betroffen?

Nach der 33. Aktualisierung vom April 2019 befinden sich derzeit 120 internationale Luftfahrtunternehmen auf der „Schwarzen Liste“ der Europäischen Kommission:

  • 114 Fluggesellschaften aus 16 Staaten – Afghanistan, Angola (mit Ausnahme von zwei Airlines), Republik Kongo, DemokratischeRepublik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme einer Fluglinie für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Libyen, Republik Moldau (mit Ausnahme von drei Fluglinien), Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Sudan – wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern;
  • sechs einzelne Luftfahrtunternehmen aufgrund von Sicherheitsbedenken, die sich allein auf diese Luftfahrtunternehmen beziehen: Avior Airlines (Venezuela), Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Blue Wing Airlines (Surinam), Med-View Airlines (Nigeria) und Air Zimbabwe (Simbabwe);
  • darüber hinaus unterliegen vier weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren) und Iran Air (Iran).
  • Erfreuliches gibt es für Angola, dessen nationale Fluggesellschaft TAAG Angola Airlines von der Liste ebenso gestrichen wurde wie das Luftfahrtunternehmen Helo Malongo – für beide galten seit November 2008 Betriebsbeschränkungen.

    Dagegen wurden alle Luftfahrtunternehmen der Republik Moldau mit Ausnahme von Air Moldova, Fly One und Aerotranscargo aufgrund mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Zivilluftfahrtbehörde des Landes in die Liste aufgenommen.

    Die Zivilluftfahrtbehörden der Dominikanischen Republik und von Belarus wurde unter genauere Beobachtung gestellt, da es Hinweise auf eine Verschlechterung der Sicherheitsaufsicht gab.

    Alle Mitgliedstaaten und die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) sind verpflichtet, der Kommission alle für die Aktualisierung der Liste relevanten Informationen zukommen zu lassen.