Start Business Bleisure Travel: Arbeitgeber ist in der Pflicht!

Bleisure Travel: Arbeitgeber ist in der Pflicht!

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Bleisure Travel lieht im Trend und zu zweit macht mehr Spaß und motiviert vielreisende Arbeitnehmer
Bleisure Travel lieht im Trend und zu zweit macht mehr Spaß und motiviert vielreisende Arbeitnehmer

Was spricht dagegen, Dienstreise und Privates zu verbinden? Mitarbeiter, die viel unterwegs sein müssen, wünschen sich zunehmend mehr Freiraum bei der Gestaltung ihres Arbeitsalltags. Diese Flexibilität wird auch beim Thema Reisen erwartet: Bleisure Travel ist der wachsende Trend, Beruf und Freizeit zu kombinieren und so das Maximum aus einer Geschäftsreise herauszuholen – und wird von Arbeitnehmern zunehmend erwartet.

In Zeiten des Fachkräftemangels können flexible Modelle zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor werden, um Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Doch bei einem Bleisure-Trip fragen sich Reisende und Unternehmen schnell, wer für zusätzliche Reise- und Hotelkosten aufkommt, und wer während der anschließenden Urlaubstage für die Sicherheit des Reisenden garantiert.

Eine repräsentative Studie der Global Business Travel Association (GBTA) in Partnerschaft mit SAP Concur unter 1.552 europäischen Geschäftsreisenden zeigt: Viele Befragte sehen ihren Arbeitgeber in der Pflicht.

Bleisure Travel: Wer ist für Reisenden zuständig?

Jeder zweite deutsche Geschäftsreisende war im vergangenen Jahr als Bleisure Traveler unterwegs. Dabei zeigte sich jedoch, dass der Arbeitgeber sie auch auf dem privaten Teil ihrer Reise begleitete: 29 Prozent der deutschen Geschäftsreisenden hatten auf ihrem Bleisure Trip Schwierigkeiten, die ein Ansprechpartner im Unternehmen lösen musste.

Es besteht deutliche Unklarheit bei der Frage, wo Geschäftsreisende die Zuständigkeit für ihre privat genutzten Tage sehen.

Mehr als ein Drittel geht davon aus, dass eine Reiseversicherung auch während dem privaten Anteil der Reise vom Arbeitgeber abgedeckt wird und auch beim Thema Sicherheit sehen fast ein Drittel der deutschen Geschäftsreisenden (30 Prozent) den Arbeitgeber in der Pflicht.

Die direkte Unterstützung vor Ort – zum Beispiel im Falle eines medizinischen Notfalls – ist ebenfalls für 28 Prozent Chefsache.

Bleisure Travel: Verschmelzung von Arbeit und Freizeit liegt im Trend (Infografik: SAP Concur)
Bleisure Travel: Verschmelzung von Arbeit und Freizeit liegt im Trend (Infografik: SAP Concur)

Bleisure Travel: Und was ist mit den Reisekosten?

Bei zusätzlichen Flugkosten durch die Verlängerung des Businesstrips sind 36 Prozent der Meinung, dass diese vom Unternehmen getragen werden sollten.

Zusätzliche Übernachtungskosten sehen immerhin 28 Prozent beim Chef.

19 Prozent der Befragten gehen sogar davon aus, dass Verpflegung und Unterhaltung vom Unternehmen zu tragen sind. Hier sind deutsche Arbeitnehmer im Vergleich zum europäischen Durchschnitt etwas bescheidener.

Europaweit denken sogar 24 Prozent, dass Kost und Vergnügen während der Urlaubsverlängerung mit der Geschäftsreise abgerechnet werden dürfen.

Unternehmen müssen Klarheit schaffen

Young Professionals haben europaweit nicht nur ein besonders großes Interesse an flexiblen Reiselösungen, wie einem Bleisure Trip. Sie verlangen tendenziell deutlich mehr Entgegenkommen vom Arbeitgeber: bei Flug- und Hotelkosten sowie bei Verpflegung und Entertainment.

Götz Reinhardt, Managing Director MEE bei SAP Concur
Götz Reinhardt, Managing Director MEE bei SAP Concur
„Die Studienergebnisse zeigen, dass Reisende ihren Arbeitgeber selbst bei privat verlängerten Geschäftsreisen in die Pflicht nehmen“, kommentiert Götz Reinhardt, Managing Director MEE bei SAP Concur.

Reinhardt: „Generell kann ein Unternehmen mit flexibler Reiserichtlinie, die auch Spesen für privat verlängerte Geschäftsreisen umfasst, sicher besonders punkten. Unternehmen sollten aber unbedingt für Klarheit sorgen, unter welchen Bedingungen ein Bleisure Trip in Frage kommt und wer welche Kosten und Verantwortlichkeiten übernimmt. Ist der Arbeitgeber in der Pflicht, können integrierte Lösungen für das Geschäftsreisemanagement Transparenz und Kostenkontrolle sicherstellen und wichtige Unterstützung bei der Erfüllung der Fürsorgepflicht leisten.“

Die Online-Umfrage erfolgte unter 1.252 europäischen Geschäftsreisenden in Deutschland (152), Frankreich (151), Großbritannien (152), den nordischen Ländern (513), Belgien (155) und den Niederlanden (129).

Die Umfrage wurde zwischen dem 21. September und dem 16. Oktober 2018 unter Teilnehmern durchgeführt, die Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt waren und im vergangenen Jahr häufiger als einmal geschäftlich unterwegs waren.


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