Start News GDS: Klares Nein zum gläsernen Lufthansa-Kunden

GDS: Klares Nein zum gläsernen Lufthansa-Kunden

2682
1
Die Folgen des andauernden Pilotenstreiks: Viele Lufthansa-Maschinen bleiben in Deutschland am Boden (Foto: Lufthansa)
Die Folgen des andauernden Pilotenstreiks: Viele Lufthansa-Maschinen bleiben in Deutschland am Boden (Foto: Lufthansa)

Lufthansa-Maschine am Boden
Ticketkosten: Lufthansa will Geschäftsreisende und Touristen mit Zusatzgebühr abcashen (Foto: Lufthansa)
Der GeschäftsreiseVerband VDR sieht die Lufthansa-Pläne für Zusatzerlöse durch Kundendaten skeptisch. Die Ankündigung von Lufthansa-Finanzvorstand Simone Menne mit Kundendaten zusätzliche Geschäftsfelder zu erschließen, stößt bei VDR-Präsident Dirk Gerdom auf Kritik.

„Der Umgang mit ihren Firmendaten ist ein hochsensibles Thema in den Unternehmen. Alle Reisedaten sind auch gleichzeitig Firmendaten, über die Rückschlüsse auf die Aktivitäten eines Unternehmens gezogen werden können“, erklärt Dirk Gerdom.

Und, so der VDR-Präsident: „Die wichtigsten Prinzipien im Umgang mit Daten lauten Datensparsamkeit und Datenvermeidung – dieses Konzept findet sich mit gutem Grund im Bundesdatenschutzgesetz wieder.“

Menne hatte zwar eingeschränkt, dass Lufthansa durch die persönlichen Informationen ausschließlich ihre speziell auf individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Angebote für Flugreisende erweitern wolle. Die Weitergabe der Daten solle auf freiwilliger Basis erfolgen.

„Damit wird der Lufthansa-Kunde aber zunehmend gläsern“, befürchtet Gerdom. „Auch persönliche Daten können im Zusammenhang mit Firmendaten gewisse Muster ergeben.“

Zudem erhalten beispielsweise in den USA Firmenkunden nur gute Konditionen in ihren Airline-Verträgen, wenn sie der Lieferung aller ihrer Buchungsdaten, auch denen bei anderen Fluggesellschaften, zustimmen. „Damit erscheint ,Freiwilligkeit‘ ziemlich dehnbar“, meint Gerdom, „in Deutschland ist diese Art von Datenweitergabe zum Glück untersagt.“

Bereits im Sommer 2010 hatte der Verband auf Mitgliederstimmen reagiert und rechtliche Bedenken in Bezug auf die Lufthansa-Verträge für Firmenkunden gegenüber dem Bundeskartellamt geäußert.

Die Airline hatte daraufhin in einer so genannten Verpflichtungszusage gegenüber der Behörde erklärt, die fraglichen Klauseln aus den Verträgen zu entfernen.

Lufthansa hatte zudem Anfang Juni angekündigt, künftig einen Zuschlag von 16 Euro für jede Buchung über die gängigen Reservierungssysteme (GDS) zu erheben. Kein Zuschlag fällt an bei Online-Buchungen über die Lufthansa-Website, womit die Airline nach eigener Aussage ihren Direktvertrieb stärken möchte.

Für die Geschäftsreiseverantwortlichen in den Unternehmen ist dies jedoch keine Option, weil die Buchungsvorgänge für die Unternehmen dann nicht mehr steuer- und nachvollziehbar sind.

Auf die Firmenkunden werden deshalb zusätzliche Kosten in Millionenhöhe zukommen. Zudem steht zu befürchten, dass Reisende bereitwilliger die Freigabe ihrer Daten erteilen, wenn sie selbst direkt online buchen.

Uwe Müller, Leiter Vertrieb Deutschland & Verbundmärkte Lufthansa AG, zeigte auf Nachfrage zwar Verständnis für die Position des VDR, unterstrich aber die Aussage von Vorstand Simone Menne, dass Unternehmen mit hohen Datenaus- und -verwertungsaktivitäten wie beispielsweise Google von den Märkten ganz anders bewertet würden.

Diese Erfolgsstrategien wolle sich die Lufthansa ebenfalls zunutze machen. „Natürlich erzeugen wir damit eine gewisse Reibung zwischen unseren Interessen und möglicherweise denen der Travel Manager, die ihre Reisenden steuern wollen. Aber der Wettbewerb ist stark und bunt, und wir müssen alle Chancen ergreifen“, so Müller. Zudem werde es sicher technische Lösungen geben, wenn Unternehmen ihre Reisenden unerkannt lassen wollten.

  • Das könnte Sie auch noch interessieren:
    Lufthansa will mit Passagierdaten Geld verdienen
    GDS-Zuschlag: Lufthansa riskiert ihr Firmengeschäft
    Lufthansa-Ticketgebühr verteuert Geschäftsreisen
    Verrechnen Airlines Zusatzgebühren über Gebühr?