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Einreise nach Österreich wurde neu geregelt

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Reisewarnungen vor Covid-19-Riskogebieten erschweren das Reisen in Europa (Foto: Pixabay)
Täglich neue Reisewarnungen vor Covid-19-Riskogebieten erschweren das Reisen in Europa (Foto: Pixabay)

Ab sofort neue Bestimmungen für die Einreise nach Österreich. Die bisher geltenden Landeverbote für Flugzeuge aus 18 Ländern, darunter etwa China, Vereinigtes Königreich, Belarus, Portugal und Schweden, laufen mit 31.7.2020 aus. Diese werden durch neuen strikte Einreisebestimmungen und eine COVID-19-Testpflicht ersetzt.

Personen, die aus einem der folgenden Staaten nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben, ist die Einreise ohne Einschränkung möglich. Hierzu ist vom Einreisenden glaubhaft zu machen, dass er in den letzten 10 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den folgenden Staaten war.

Auf dieser Liste stehen: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern. Die COVID-19 Situation in diesen Ländern wurde von der Österreichischen Bundesregierung als sicher eingestuft.

COVID-19 Test oder Quarantäne bei Einreise

Für die Einreise aus allen anderen Staaten ist entweder ein negativer COVID-19-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen oder eine 10-tägige Quarantäne anzutreten. Wobei ein nach der Einreise nach Österreich erfolgter negativer COVID-19 Test die Quarantäne vorzeitig beendet, eine Testmöglichkeit steht am Flughafen Wien täglich von 7.00 bis 20.00 ohne Notwendigkeit einer Voranmeldung zur Verfügung.

Die Bestimmungen für die Einreise nach Österreich sind verschärft worden (Foto: www.visionpic.net, Pexels)
Die Bestimmungen für die Einreise nach Österreich sind verschärft worden (Foto: www.visionpic.net, Pexels)

Bei der Einreise aus diesen COVID-19 Risikogebieten, kann nicht zwischen Test oder Quarantäne frei entschieden werden – es muss verpflichtend ein negativer COVID-19 Test bei der Einreise vorgelegt werden.

Die neue Bestimmung gilt für Einreise aus: Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten (USA) und die Provinz Hubei (Volksrepublik China).

Österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich bzw. gültiger Aufenthaltsberechtigung, die aus diesen Staaten einreisen und die keine Möglichkeit hatten, vor der Einreise einen COVID-19 Test zu machen, haben die Möglichkeit binnen 48 Stunden nach der Einreise einen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 in Österreich zu veranlassen – diese Gruppe kann somit auch ohne COVID-19 Test einreisen.

Auch diese Einreisenden können den PCR Test gleich bei der Einreise am Flughafen erledigen und werden elektronisch über das Ergebnis informiert. Bis zu einem negativen Testergebnis müssen diese jedoch in Quarantäne bleiben. Diese erfolgt in selbstüberwachter Heimquarantäne oder in einer geeigneten Unterkunft, die Kosten für Testung und Unterkunft sind selbst zu tragen.

Wer derzeit nicht nach Österreich einreisen darf

Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel in Österreich oder Visum D ist die Einreise von außerhalb des Schengenraumes nach Österreich aktuell grundsätzlich untersagt. Für die Einreise von innerhalb des Schengenraumes müssen Drittstaatsangehörige einen negativen COVID-19 Test vorweisen und zusätzlich eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne antreten.

Keine Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige von außerhalb des Schengenraumes (Foto: Pixabay)
Keine Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige von außerhalb des Schengenraumes (Foto: Pixabay)

Für beide Regelungen gibt es allerdings Ausnahmen, beispielsweise für einreisendes Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte und Diplomaten oder Einreisende im Rahmen des gewerblichen Verkehrs, die bei Einreise zwingend einen negativen COVID-19 Test benötigen beziehungsweise eine allfällige Quarantäne mit demensprechender negativer Testung vorzeitig beenden können. Diese Einreiseregelungen gelten generell nicht für die Durchreise durch Österreich (also unter anderem für Transferpassagiere).

Alle beschriebenen Informationen basieren auf den Verordnungen des Gesundheitsministeriums in Österreich und gelten als Orientierungshilfe für Reisende, sie stellen aber keine rechtsverbindliche Information dar. Alle aktuell gültigen Einreisebestimmungen nach Österreich sowie Ausnahmeregelungen sind auf der Website in den Verordnungen des Gesundheitsministeriums zu finden.

Direkt am Flughafen Wien steht im Health Center Vienna Airport im Office Park 3 das COVID-19-Testangebot täglich von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung, bei Bedarf auch darüber hinaus. Das Testergebnis liegt nach drei bis sechs Stunden vor und ergeht per E-Mail an die getestete Person. Das COVID-19 Testangebot am Flughafen Wien kann erst nach erfolgter Einreise in Österreich in Anspruch genommen werden.


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